Das digitale Krankenhaus der Zukunft
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist Teil des Corona-Konjunkturprogramms. Die Bundesregierung und die Länder fördern mit 4,3 Milliarden Euro das Zukunftsprogramm Krankenhäuser. Investitionen fließen in die Modernisierung der Notaufnahme über die Digitalisierung der Klinikprozesse bis hin zum Ausbau telemedizinischer Netzwerke.
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Förderfähige Maßnahmen
Insgesamt gibt es elf verschiedene förderfähige Vorhaben. Die veröffentlichte Förderrichtlinie konkretisiert für alle in der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung genannten Vorhaben die jeweils zu erfüllenden Voraussetzungen. Gegliedert in allgemeine und fördertatbestandsspezifische Voraussetzungen, wobei die spezifischen nochmals in MUSS- und KANN-Kriterien unterteilt sind.
Lösungen aus dem Portfolio von B. Braun: Jetzt digitalisieren und vernetzen
Unsere Produkte und Dienstleistungen leisten in verschiedenen förderfähigen Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Voraussetzungen.