Krankenhauszukunftsgesetz

Das digitale Krankenhaus der Zukunft 

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist Teil des Corona-Konjunkturprogramms. Die Bundesregierung und die Länder fördern mit 4,3 Milliarden Euro das Zukunftsprogramm Krankenhäuser. Investitionen fließen in die Modernisierung der Notaufnahme über die Digitalisierung der Klinikprozesse bis hin zum Ausbau telemedizinischer Netzwerke.

Nutzen Sie die Fördermittel.

Machen Sie Ihr Krankenhaus fit für die Zukunft. 

Sprechen Sie uns gern an!

 
Förderfähiges Vorhaben für die Digitalisierung von Krankenhäusern

Förderfähige Maßnahmen

Insgesamt gibt es elf verschiedene förderfähige Vorhaben. Die veröffentlichte Förderrichtlinie konkretisiert für alle in der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung genannten Vorhaben die jeweils zu erfüllenden Voraussetzungen. Gegliedert in allgemeine und fördertatbestandsspezifische Voraussetzungen, wobei die spezifischen nochmals in MUSS- und KANN-Kriterien unterteilt sind.

Förderungsfähige Vorhaben nach $ 19 Absatz 1 Satz 1 KHSVF

Lösungen aus dem Portfolio von B. Braun: Jetzt digitalisieren und vernetzen

Unsere Produkte und Dienstleistungen leisten in verschiedenen förderfähigen Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Voraussetzungen.

Krankenhauszukunftsgesetz

Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns gemeinsam die Einbindung unserer Produkte in Ihre Vorhaben bewerten.

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Anrede

 

Der Schutz der persönlichen Daten unserer Kunden ist der B. Braun SE sehr wichtig. Ihre personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden bei uns daher nur für die Kontaktaufnahme gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet oder gespeichert. Die Mitarbeiter der B. Braun SE sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. 

Datenschutz

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