B. Braun hat seine Anfechtungsklage zurückgenommen

B. Braun unterstützt die Absenkung der 90 %-Klausel bei Rhön-Klinikum AG.

Melsungen. B. Braun hat die Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2013 über die Abschaffung der 90 %-Klausel zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgte vor dem Hintergrund, dass B. Braun als mittlerweile größter Einzelaktionär die neue strategische Ausrichtung der Rhön-Klinikum AG auf medizinische Exzellenz und hochwertige Spitzenmedizin unterstützen möchte. Einer Aufhebung des Beschlusses über die Absenkung der 90 %-Klausel nach Ziffer 12 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung bedarf es aus Sicht von B. Braun nicht mehr. Durch die Klagerücknahme liegen nun keine sachlichen Gründe gegen die Wahl von Professor Ludwig Georg Braun in den Aufsichtsrat mehr vor.