B. Braun stoppt Außendienstreisen und Meetings – Schutz von Kunden und Mitarbeitern im Vordergrund
B. Braun als einer der führenden Hersteller von Medizintechnik- und Pharma-Produkten und Dienstleistungen weltweit reagiert auf die Ausbreitung des Coronavirus mit weitreichenden Vorsichtsmaßnahmen. Es gilt ein allgemeines Dienstreiseverbot. Auch große Meetings werden abgesagt oder verschoben. Besuche in den Werken werden auf das betrieblich notwendige Maß beschränkt.
Mit der Maßgabe die Gesundheit von Menschen auf der ganzen Welt zu schützen und zu verbessern, handelt B. Braun in Deutschland konsequent und stellt die klassischen Außendiensttätigkeiten aufgrund der nicht einschätzbaren Ansteckungsgefahr durch den Coronavirus (SARS-CoV-2) ein. „Damit verfolgen wir das Ziel, unsere Kunden und Mitarbeiter zu schützen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Betrieb zum Wohle der Patienten aufrecht zu erhalten.“, sagt Frank Kirchner, Geschäftsführer der B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG. Dienstreisen seien nur möglich, wenn Patienten versorgt werden müssen, technischer Service unaufschiebbar ist, Reisen der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit dienen oder rechtliche Notwendigkeiten die Dienstreise erforderlich machen.
Anstatt persönlicher Außendienstbesuche werden digitale Meeting-Möglichkeiten genutzt, auch für Schulungen. Außerdem sollen die Mitarbeiter, die einen Firmenlaptop nutzen, diesen mit nach Hause nehmen. So kann im Fall weitergehender Vorsichtmaßnahmen von zuhause aus gearbeitet werden.
Auch interne Tagungen und die Präsenz auf Veranstaltungen wurde aufgrund der nicht einschätzbaren Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus stark eingeschränkt. „Uns sind der Dialog mit Fachexperten sehr wichtig. Deshalb ist uns die Entscheidung nicht leicht gefallen. Wir bitten unsere Kunden und Partner um Verständnis für diesen Schritt“, so Kirchner.
Zu den Maßnahmen gehören auch deutliche Einschränkungen für Besucher. Werkführungen wurden vorerst ausgesetzt. Für Dienstleister und Lieferanten wurde das Betreten der Werkgelände auf das absolut notwendige Maß beschränkt.