B. Braun zur aktuellen Lieferfähigkeit: Produktionkapazitäten gesteigert - kontinuierliche Belieferung gesichert
Die B. Braun Deutschland hat mit Datum vom 7. April über die momentane Liefersituation informiert.
Das Unternehmen kann die Versorgung seiner bestehenden Kunden sicherstellen, teilweise mit reduzierter Variantenvielfalt und Zuteilung. Die Nachfrage nach Produkten der Anästhesie und Intensivmedizin, Desinfektion und Hygiene, persönlicher Schutzausrüstung, Infusions- und Arzneimitteltherapie, klinischer Ernährung, Anästhetika, Infusions- und Spritzenpumpen, Akutdialyse-Maschinen sowie invasiven Druckmessung sei unverändert hoch. „Wir haben die Verantwortung, die medizinische Versorgung mit unseren Produkten und Dienstleistungen weltweit sicherzustellen. Dies ist in der aktuellen Situation der Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung“, sagt Frank Kirchner, Geschäftsführer der B. Braun Deutschland.
Einen sehr hohen Stellenwert hat für B. Braun die Versorgungssicherheit in der Intensivmedizin und damit der Aufbau von Intensivbetten/Beatmungsplätzen und COVID-Zentren. Hier teilt das Unternehmen mit, dass die Produktion von Infusions-und Spritzenpumpen um ein Vielfaches gesteigert werden konnte. Trotzdem werde es durch das erhöhte Bestellaufkommen der letzten Wochen zu wöchentlichen Zuteilungen und Lieferverzögerungen kommen. Dies gelte auch für Akutdialyse-Maschinen. Bei neuen Bestellungen geht B. Braun hier von aktuellen Lieferzeiten von mehreren Monaten aus.
Auch bei einigen Arzneimitteln, insbesondere Propofol, Midazolam sowie in der parenteralen Ernährung, können die Bestellmengen größtenteils gedeckt werden. Das Unternehmen bittet, sich nicht zu bevorraten und der Anordnung des BfArM vom 1. April 2020 zu folgen. "Das BfArM setzt für die Bevorratung von öffentlichen Apotheken und Großhandel den Vorjahresvergleichswert als Richtgröße an. Relevanter ist aber die Sicherstellung der gesetzlichen Mindestbevorratung für öffentliche Apotheken und Großhandel“, informiert Kirchner. „Für die Klinikversorgung gibt es keinen Vorjahresvergleichswert. Hier differenziert das BfArM zwischen Covid-19-relevanten Arzneimitteln und sonstigen Arzneimitteln.“
Immer noch gilt die Lieferfähigkeit bei Handschuhen sowie Hände- und Flächendesinfektion, wobei kurzfristige Lieferengpässe bzw. Lieferung vergleichbarer Produktvarianten nicht auszuschließen sind. Um das zu gewährleisten, wurden in der eigenen Produktionsstätte in Sempach, Schweiz, die Kapazitäten für Produkte der Hände- und Flächendesinfektion um 20 Prozent erhöht. Mit den Lieferanten der aus Asien zugekauften OP- und Untersuchungshandschuhe hat B. Braun ebenfalls eine Mengensteigerung um 20 Prozent vereinbart. Produkte zur persönlichen Schutzausrüstung (Gesichtsmasken, Kopfhauben, OP-Mäntel) sind weiterhin nicht lieferbar.
Hier ein Bericht zur Kontingentierung von Arzneimitteln aus der Deutschen Apotheker Zeitung:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/03/20/bfarm-ordnet-kontingentierung-von-arzneimitteln-an
B. Braun bittet seine Kunden, sich nicht zu bevorraten und in Versandeinheiten zu bestellen, um den Produktionsprozess nicht zu verlangsamen. „Mit den getroffenen Maßnahmen können wir eine kontinuierliche Belieferung gewährleisten - auf Basis der durchschnittlichen Monatsmengen des letzten Jahres“, so Kirchner.